Geerbte Immobilie (Haus oder Wohnung) verkaufen - vermieten - selbst nutzen?

Für die Beantwortung dieser Frage gibt es keine einheitliche Antwort – dazu sind die Immobilien-Erbschaften und die Vorstellungen der Erben doch zu individuell. Hier spielen persönliche, finanzielle und ganz besonders auch emotionale Faktoren eine wichtige Rolle.

Eine ganz wichtige Frage steht im Mittelpunkt:

Können Sie über Ihr Erbe selbst bestimmen
oder müssen Sie sich mit anderen Miterben einigen?

Ganz schnell könnte die Stimmung von Trauer in Ärger umschlagen, da man plötzlich wieder mit Menschen sprechen muss, mit denen man (vielleicht schon seit vielen Jahren) nicht reden kann. Aber vielleicht ist das der letzte Wille des Erblassers? Wenn Sie die Frage mit Nein beantworten, dann lesen Sie auch die Informationen zum Thema Erbengemeinschaft.

Wir haben für Sie bei unserer täglichen Arbeit mit Erbimmobilien die drei Möglichkeiten zur Verwendung der geerbten Immobilie durchleuchtet.

Immobilie geerbt: Was tun - Verkaufen, vermieten oder selbst einziehen?

Unser Konzept

„Garantiert.Sicher.Entscheiden.“

lässt Sie wieder durchatmen.

In geerbte Immobilie (Haus / Wohnung) selbst einziehen

Haus oder Wohnung geerbt und selbst einziehen - Alles Wissenswerte!

Es war immer Ihr Wunsch in das geerbte Haus mit der Familie selbst einzuziehen oder der Wunsch des Erblassers, dass Sie das Haus mit Ihrer Familie bewohnen. Das Haus sollte im Familienbesitz bleiben und sie können es sich nicht vorstellen, dass es von Fremden bewohnt wird. Ihr Plan – Sie nutzen das Erbe selbst.

Wenn das alles passt, wunderbar.

  • Aber was sagen mögliche Miterben dazu?
  • Können Sie diese auszahlen?
  • Wird Ihnen das Erbe gegönnt?
  • Können Sie sich die Kosten für eine Sanierung oder Modernisierung leisten? 
  • Macht Ihre Bank dabei mit?

Richtig ist auch: Bei Eigennutzung, also wenn die Erben selbst in das Haus einziehen, fällt keine Erbschaftssteuer an! Doch erfahren Sie zuerst mehr zum Thema Steuern und Kosten bei Erbimmobilien.

Geerbte Immobilie (Haus / Wohnung) vermieten

Sie haben ein eigenes Haus und wollen die geerbte Immobilie behalten, weil es der Erblasser immer so wollte: Deswegen denken Sie an eine Zukunft als Vermieter?

Eine Vermietung hat zwei grundsätzliche Vorteile:

  1. 1
    Die Immobilie bleibt in Familienbesitz und Sie können bequem die Entscheidung in die Zukunft verlegen. Es bleibt Ihnen die Möglichkeit das Haus zu einem späteren Zeitpunkt an die eigenen Kinder weiterzugeben.
  2. 2
    Die Mieteinnahmen bessern Ihr monatliches Haushaltseinkommen erfreulich auf.

Achtung bei einem späteren Verkauf: Vermietete Immobilien erzielen auf dem Immobilienmarkt einen geringeren Kaufpreis als nicht vermietete. Mieter können nicht so einfach gekündigt werden, wie Sie es vielleicht möchten.

Gegebenenfalls wird Erbschaftsteuer fällig. Lesen Sie dazu mehr unter Steuern und Kosten bei Erbimmobilien.

Erbimmobilie vermieten: Was sie wissen sollten!

Geerbte Immobilie (Haus / Wohnung) verkaufen

Sie möchten einfach einen Haken an das Haus oder die Wohnung machen und die finanziellen Mittel nutzen. Sie haben sich für einen Verkauf Ihrer Erb-Immobilie entschieden, da Sie Pläne mit dem Kaufpreis haben.

Geerbtes Haus verkaufen: Unterstützung gibt es von ImmoCenter Witte

Vorteil beim Verkauf einer Erbimmobilie

Endlich haben Sie die Geldmittel, um sich Ihre Traumimmobilie zu kaufen oder den eigenen Hauskredit mit einem Schlag abzulösen. Sie sind mit Ihrem jetzigen zu Hause zufrieden, aber Ihre Kinder könnten gut eine Finanzspritze für Ihr eigenes Haus gebrauchen. Für einen Verkauf des Hauses sprechen auch weitere Faktoren wie:

  • die für Sie nicht optimale Lage
  • der Kostenblock für eine größere Sanierung
  • die Wohnfläche bzw. Zimmerzahl passt nicht
  • Sie wollen einfach hier auf keinen Fall zuhause sein

Wir empfehlen an dieser Stelle immer in Ruhe zu überlegen Schritt für Schritt durchzugehen. Lassen Sie sich zuerst den aktuellen Wert der Immobilie ermitteln. 

Erfahren Sie um wieviel Geld es geht und beauftragen die Wertermittlung einer Immobilie!

Stellen Sie sich auch die Frage: Sind Sie auf Grund Ihres Wissens, Ihrer Zeit und auch Ihrer Kraft in der Lage, den aufwendigen Prozess der Vermietung oder des Verkaufs allein zu bewältigen? Nehmen Sie sich fachliche Unterstützung durch Ihren regionalen Immobilien-Profi ImmoCenterWitte. Im gemeinsamen Gespräch helfen wir Ihnen die für Sie beste Entscheidung zu finden.

Empfehlungen zum Verkauf oder Vermietung einer Erbimmobilie

Was spricht für Vermieten und was für Verkaufen? Das haben wir hier einmal auf den Punkt gebracht. Sicherlich können Sie mit unserer Hilfestellung Ihre Antwort, Ihre Lösung für Ihr Erbe finden?

Verschaffen Sie sich auch einen gesamten Überblick zum Thema Erbimmobilie unter Immobilie geerbt.

Erbimmobilie verkaufen oder vermieten: Vor- und Nachteile in einer Checkliste

Sie sollten das Haus / die Wohnung VERKAUFEN, wenn...

Sie sollten das Haus / die Wohnung VERMIETEN, wenn...

Sie eine zeitnahe und dafür große sowie einmalige Geldeinnahme bevorzugen.

Sie die Mieteinnahmen für die Altersvorsorge nutzen oder eine regelmäßige und langfristige Einkommensquelle möchten.

die erzielbaren Mieteinnahmen im Verhältnis zu den Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, nicht attraktiv sind. Sie sich auch nicht mit den gesetzlichen Vorgaben (z.B. Mietpreisbremse usw. ärgern möchten)

Sie Eigentümer bleiben wollen und auf eine weitere Wertentwicklung der Immobilie hoffen.

die Mietpreise vor Ort niedrig sind oder die Lage für Mieter wenig gefragt ist.

es in Ihrer Stadt/Gemeinde eine hohe Nachfrage nach Mietimmobilien gibt.

Sie lieber unabhängig sein und keine Verpflichtungen als Vermieter eingehen möchten.

es für Sie in Ordnung geht, Zeit und Kosten für die Vermietung zu investieren. Sie sich auch nicht vor eventuellen Auseinandersetzungen mit dem Mieter scheuen.

Sie sich nicht um eine Verwaltung (Jahresabrechnung der Nebenkosten, Mieterhöhung, Eigentümerversammlungen…) und Instandhaltung der Immobilie kümmern möchten.

Sie die finanziellen Rücklagen für Modernisierungen und Instandhaltung haben. Sie auch die finanziellen Mittel für eine Herstellung einer guten Vermietbarkeit der Immobilie zur Verfügung haben.

Sie Ihr Erbe bereits zu Lebzeiten regeln und mit „warmer Hand“ Ihre Kinder finanziell unterstützen möchten.

Sie die eventuell anfallende Zahlung von Spekulationssteuer oder Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrer Bank vermeiden können.

Sie nicht ausziehen möchten, aber sich einen Verkauf mit Nießbrauchrecht* vorstellen können.

Sie sich jetzt noch nicht vom Haus trennen können oder wollen. Sie sehr gern Immobilienbesitzer bleiben und sich die Option offen halten möchten, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt für sich oder Ihre Kinder zu nutzen.

Sie sollten das Haus / die Wohnung VERKAUFEN, wenn...

Sie eine zeitnahe und dafür große sowie einmalige Geldeinnahme bevorzugen.

die erzielbaren Mieteinnahmen im Verhältnis zu den Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, nicht attraktiv sind. Sie sich auch nicht mit den gesetzlichen Vorgaben (z.B. Mietpreisbremse usw. ärgern möchten)

die Mietpreise vor Ort niedrig sind oder die Lage für Mieter wenig gefragt ist.

Sie lieber unabhängig sein und keine Verpflichtungen als Vermieter eingehen möchten.

Sie sich nicht um eine Verwaltung (Jahresabrechnung der Nebenkosten, Mieterhöhung, Eigentümerversammlungen…) und Instandhaltung der Immobilie kümmern möchten.

Sie Ihr Erbe bereits zu Lebzeiten regeln und mit „warmer Hand“ Ihre Kinder finanziell unterstützen möchten.

Sie nicht ausziehen möchten, aber sich einen Verkauf mit Nießbrauchrecht* vorstellen können.

Sie sollten das Haus / die Wohnung VERMIETEN, wenn...

Sie die Mieteinnahmen für die Altersvorsorge nutzen oder eine regelmäßige und langfristige Einkommensquelle möchten.

Sie Eigentümer bleiben wollen und auf eine weitere Wertentwicklung der Immobilie hoffen.

es in Ihrer Stadt/Gemeinde eine hohe Nachfrage nach Mietimmobilien gibt.

es für Sie in Ordnung geht, Zeit und Kosten für die Vermietung zu investieren. Sie sich auch nicht vor eventuellen Auseinandersetzungen mit dem Mieter scheuen.

Sie die finanziellen Rücklagen für Modernisierungen und Instandhaltung haben. Sie auch die finanziellen Mittel für eine Herstellung einer guten Vermietbarkeit der Immobilie zur Verfügung haben.

Sie die eventuell anfallende Zahlung von Spekulationssteuer oder Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrer Bank vermeiden können.

Sie sich jetzt noch nicht vom Haus trennen können oder wollen. Sie sehr gern Immobilienbesitzer bleiben und sich die Option offen halten möchten, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt für sich oder Ihre Kinder zu nutzen.

Sie sollten das Haus / die Wohnung VERKAUFEN, wenn...
Sie eine zeitnahe und dafür große sowie einmalige Geldeinnahme bevorzugen.
die erzielbaren Mieteinnahmen im Verhältnis zu den Kosten für Instandhaltung, Verwaltung, nicht attraktiv sind. Sie sich auch nicht mit den gesetzlichen Vorgaben (z.B. Mietpreisbremse usw. ärgern möchten)
die Mietpreise vor Ort niedrig sind oder die Lage für Mieter wenig gefragt ist.
Sie lieber unabhängig sein und keine Verpflichtungen als Vermieter eingehen möchten.
Sie sich nicht um eine Verwaltung (Jahresabrechnung der Nebenkosten, Mieterhöhung, Eigentümerversammlungen…) und Instandhaltung der Immobilie kümmern möchten.
Sie Ihr Erbe bereits zu Lebzeiten regeln und mit „warmer Hand“ Ihre Kinder finanziell unterstützen möchten.
Sie nicht ausziehen möchten, aber sich einen Verkauf mit Nießbrauchrecht* vorstellen können.
Sie sollten das Haus / die Wohnung VERMIETEN, wenn...
Sie die Mieteinnahmen für die Altersvorsorge nutzen oder eine regelmäßige und langfristige Einkommensquelle möchten.
Sie Eigentümer bleiben wollen und auf eine weitere Wertentwicklung der Immobilie hoffen.
es in Ihrer Stadt/Gemeinde eine hohe Nachfrage nach Mietimmobilien gibt.
es für Sie in Ordnung geht, Zeit und Kosten für die Vermietung zu investieren. Sie sich auch nicht vor eventuellen Auseinandersetzungen mit dem Mieter scheuen.
Sie die finanziellen Rücklagen für Modernisierungen und Instandhaltung haben. Sie auch die finanziellen Mittel für eine Herstellung einer guten Vermietbarkeit der Immobilie zur Verfügung haben.
Sie die eventuell anfallende Zahlung von Spekulationssteuer oder Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrer Bank vermeiden können.
Sie sich jetzt noch nicht vom Haus trennen können oder wollen. Sie sehr gern Immobilienbesitzer bleiben und sich die Option offen halten möchten, die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt für sich oder Ihre Kinder zu nutzen.

* Das Nießbrauchrecht erlaubt Ihnen, Ihre Immobilie zu verkaufen und trotzdem weiter darin wohnen zu bleiben.