Steuern und Kosten einer Immobilie im Erbfall
In erster Linie kommt bei einer Erbschaft die „Erbschaftssteuer“ zu tragen. Diese dient vom Staate aus nicht nur als Steuereinnahme, sondern als Instrument zur Vermeidung unverhältnismäßiger Anhäufung von Reichtum aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit über Generationen hinweg. Bei Verkaufswunsch einer geerbten Immobilie können zusätzlich Steuern anfallen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, was mit Ihrer Erbimmobilie geschehen soll, lesen Sie gerne auch weitere Informationen dazu unter Geerbte Immobilie (Haus oder Wohnung) verkaufen - vermieten - selbst nutzen?, in dem wir auf die verschiedenen Möglichkeiten und die Folgen eingehen.
Wie wird man rechtlich gesehen "Erbe"?
Erbe wird man ohne eigenes Zutun.
Man muss aber seine Erbenstellung z.B. gegenüber dem Grundbuchamt, den Banken oder sonstigen Dritten nachweisen. Hierzu benötigt man den Erbschein (in einigen Fällen reicht als Nachweis auch das notarielle Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts aus).
Den Erbschein beantragt man beim Nachlassgericht.
Bei gesetzlicher Erbfolge ergeben sich die Erbquoten unmittelbar aus dem Gesetz, entscheidend sind die Anzahl der Abkömmlinge sowie der eheliche Güterstand.
Möchten Sie sich erst einmal allgemein über das Thema Erbimmobilie informieren, empfehlen wir Ihnen sich einen Überblick auf der Seite Immobilie geerbt zu verschaffen.
Kurzglossar "Erbschaft"
Offizielle, gerichtliche Bestätigung der Rechtsnachfolge. Das Nachlassgericht prüft auch das Vorhandensein evtl. mehrere Testamente. Die Erteilung des Erbscheins ist mit Gebühren und Kosten verbunden und kann längere Wartezeiten mit sich bringen
Dies ist üblicherweise das Amtsgericht, dass für den Verstorbenen zuständig war.
Der prozentuale Anteil des Erbes, den ein oder mehrere Erben vom Gesamterbe erhalten.
Kinder und Kindeskinder, die bei einem Erbe berücksichtigt werden
Gibt es mehr als einen Erben, so spricht man von einer Erbengemeinschaft. Jeder Erbe erhält dann einen Anteil des Erbes, der oben erwähnten Erbquote.
Das (Immobilien-) Erbe beim Finanzamt melden
Bei einer Erbschaft ist der Erbe verpflichtet nach § 30 ErbStG den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Erbschaftsteuerfinanzamt anzuzeigen.
Haben Sie vielleicht schon früher Schenkungen vom Erblasser erhalten? Auch diese früheren Schenkungen (die in einem Zeitraum bis zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgt sind) sind beim Finanzamt anzugeben, denn nach § 14 ErbStG werden alle von derselben Person anfallende Vermögensvorteile innerhalb von zehn Jahren zusammengerechnet.
Falsche oder fehlende Angaben können zu einer Steuerhinterziehung führen.
- Das Erbschaftssteuerfinanzamt kann dann nach Kenntnis von der Erbschaft eine Erbschaftssteuererklärung von den Erben anfordern.
Dabei wird in der Regel eine großzügige Frist zur Abgabe gesetzt. - Kann die Erklärung nicht rechtszeitig abgegeben werden, sollte auf jeden Fall eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden.
- Die Erbschaftssteuererklärung ist auch dann abzugeben, wenn der Steuerpflichtige zur Auffassung gelangt, dass Erbschaftssteuer nicht anfällt.
Die Entscheidung darüber, ob Erbschaftssteuer festgesetzt wird – fällt das Finanzamt! - Der Steuerpflichtige kann die Erklärung zur Erbschaftssteuer grundsätzlich selbst abgeben oder eben einen Steuerexperten beauftragen. Fragen Sie in jedem Fall bei Ihrem steuerlichen Berater nach.
Wenn zum Erbe Grundbesitz, also eine Immobilie gehört,
ist der Erbe immer zu dieser Anzeige beim Finanzamt verpflichtet.
Formlose Anzeige des Erbes beim Finanzamt
Um die Steuern für das geerbte Vermögen festzulegen, fragt das Finanzamt bei Ihnen nach dem Wert der Immobilie nach. Gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Preise für Grundbesitz in den letzten Jahren, sollten Sie einen Experten dazu ins Boot holen.
Fundierte Wertermittlung Ihrer geerbten Immobilie
Preiskalkulatoren im Internet sind dafür nicht geeignet. Sprechen Sie also einen Immobilienfachmann/Gutachter an, Ihnen ein entsprechendes Kurzgutachten zu erstellen.