Erbengemeinschaft Haus

Gemeinsam erben - Sie sind plötzlich ein Teil der Erbengemeinschaft

Nicht selten finden sich Verwandte oder auch familienfremde Personen nach einem Erbfall in einer Erbengemeinschaft wieder. Hierzu reicht es einfach aus, dass der Erblasser von mehreren Erben beerbt wird. Sie müssen dafür gar nichts tun.

Erbengemeinschaft: Gemeinsam eine Immobilie geerbt

Erbengemeinschaften stellen rechtlich tatsächlich die kompliziertesten und konfliktträchtigsten Konstellationen im deutschen Recht dar.

Versuchen Sie darum unbedingt, gütlich und zeitnah alle Entscheidungen mit den anderen Erben gemeinsam zu treffen.

Denken Sie dabei auch an die Wünsche des Erbgebers.

Was die Erbengemeinschaft so kompliziert macht 

Jeder Miterbe erhält einen Anteil am Gesamtnachlass. Dies kann der Erbgeber mit Angaben zu den Anteilen verfügt haben, oder es wurde rechtlich zu bestimmten Anteilen aufgeteilt. Somit erhält jeder einen Bruchteil des Erbes, der nicht gleich ausfallen muss. 

Erbengemeinschaft: Geerbtes Haus verkaufen

Da jeder Miterbe einen Teil am Nachlass hält, erhalten diese auch einen Anteil an einer geerbten Immobilie. Soll eine Immobilie verkauft werden, müssen somit alle Erben zustimmen und mittragen. Dabei ist es unerheblich, wie hoch die Erbquote der jeweiligen Erben ist. Diese rechtliche Struktur gibt somit auch Miterben mit ganz kleinen Erbquoten die Möglichkeit zu blockieren und z.B. damit einen Verkauf des Hauses unmöglich zu machen. Informieren Sie sich dazu auch unter Geerbte Immobilie (Haus oder Wohnung) verkaufen - vermieten - selbst nutzen?

In einer Erbengemeinschaft kann eine Immobilie nur verkauft werden, wenn alle Miterben zustimmen.
Schwierigkeiten der Erbengemeinschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung

Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung

Bereits für die normale Verwaltung des Nachlasses, wie z.B. nötige Reparaturen am Haus können nicht von einem Erben allein beschlossen werden. Hierzu ist mindestens ein Mehrheitsbeschluss der Erben erforderlich. Dies ist für alle Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig.

Durch diese rechtlichen Vorgaben können Pattsituationen entstehen, in denen es zum Stillstand kommt. Wenn zwei Erben zu jeweils 50% erben und keine Einigung zustande kommt, könnte somit selbst eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung nicht durchgeführt werden.

Sonstige Maßnahmen

Die größten Hürden gibt es für Maßnahmen, die nicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung gehören, wenn also zum Beispiel eine nicht erforderliche Sanierungsmaßnahme an einer Immobilie durchgeführt werden soll, von denen man sich eine erhebliche Wertsteigerung verspricht. Hier müssen alle Miterben zustimmen, auch wenn die Maßnahme objektiv sinnvoll und lukrativ erscheint.

Diese Problematiken können somit schnell zu Streit innerhalb der Erbengemeinschaft führen und zum Stillstand bei der Verwaltung der Erbimmobilie, die auf Jahre brach liegen könnte.

Ebenso gibt es regelmäßig Streit um die Verteilung bzw. die Übernahme von Kosten durch Erben. Denn bei einem geerbten Haus fallen regelmäßig laufende Kosten, aber auch Reparatur oder Instandhaltungskosten an. 

Erbengemeinschaft auflösen

Eine Erbengemeinschaft kann nicht einfach aufgelöst werden. Aus verschiedensten Gründen kann es sinnvoll sein, aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Da das Grundstück, Haus oder Wohnung allen Erben gehört muss jeder für sich, für eines der folgenden Möglichkeiten entscheiden.

Ausschlagung

Gütlich

Streitig

Verkauf

Das Erbe wird z.B. gegen Zahlung einer Abfindung von vornherein nicht angenommen. Dann ist man auch nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Eine einvernehmliche Einigung zur Handhabung bzw. Verwaltung der Erbimmobilie mit den Miterben

Mit einem Anwalt kann eine Teilungsversteigerung angestrebt werden

Der Verkauf des eigenen Erbteils

Ausschlagung des Erbes

Eine Ausschlagung des Erbes ist eine Entscheidung, die man als Erbe treffen kann. Es bedeutet, dass man den Nachlass des Verstorbenen nicht annehmen möchte. Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausschlagung des Erbes nur innerhalb von sechs Wochen nach dem Tod des Verstorbenen wirksam wird.

Es gibt verschiedene Gründe, warum man ein Erbe ausschlagen möchte. Manche Erben möchten vielleicht nicht die Verantwortung für die Verwaltung des Nachlasses übernehmen. Andere Erben können vielleicht nicht mit den Bedingungen einverstanden sein, die der Verstorbene in seinem Testament festgelegt hat. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Erben ein Erbe ausschlagen müssen, um eine Schuldenlast zu vermeiden.

Eine Möglichkeit zur Auflösung der Erbengemeinschaft ist das Erbe abzulehnen

Wenn Sie eine Ausschlagung des Erbes in Betracht ziehen, müssen Sie sich zunächst an einen Anwalt wenden. Er wird Sie über die geltenden Gesetze informieren und Ihnen helfen, eine Entscheidung zu treffen. Der Anwalt kann Ihnen auch sagen, welche Konsequenzen die Ausschlagung des Erbes für Sie haben kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Ausschlagung des Erbes nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn Sie sich über die möglichen Folgen im Klaren sind, sollten Sie sich in Ruhe überlegen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen möchten. Mit der richtigen Beratung und Unterstützung können Sie eine fundierte Entscheidung treffen.

Ist der sofortige Ausstieg durch Ausschlagung gegen Abfindung nicht möglich, wirtschaftlich nicht sinnvoll oder schlicht wegen Ablaufs der Ausschlagungsfrist nicht mehr möglich, kann das Austreten eines Miterben aus der Erbengemeinschaft auch durch die Veräußerung des Erbanteils erfolgen.

Veräußerung des eigenen Miterbeanteils

Veräußerung des eigenen Miterbenanteils ist eine Möglichkeit, seinen Erbanspruch auf das Erbe zu verringern oder auch ganz aufzugeben. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn man sich nicht mit den anderen Erben einig werden kann oder einfach den eigenen Anteil nicht haben möchte. Denken Sie daran, dass der Verkauf zu Steuern und Kosten einer Immobilie im Erbfall führen kann.

Bei Uneinigkeit mit den anderen Erben kann der eigene Miterbeanteil veräußert werden.

Es gibt verschiedene Wege, seinen Miterbenanteil zu veräußern. Zunächst ist es wichtig, sich zu überlegen, ob der Anteil verkauft oder verschenkt werden soll. Hier ist es wichtig, sich professionell beraten zu lassen, damit die aufgesetzten Verträge rechtskräftig und korrekt sind. Dazu wird entweder ein Anwalt oder am Ende sowieso ein Notar benötigt, der die Veräußerung rechtskräftig beglaubigt.

Falls der Miterbenanteil verschenkt werden soll, ist es ebenfalls wichtig, dass alle notwendigen Verträge rechtssicher aufsetzt und notariell beglaubigt werden. Damit die Verschenkung auch rechtlich anerkannt wird, ist eine Schenkungssteuer zu entrichten.

Veräußerung des eigenen Miterbenanteils kann eine schwierige Entscheidung sein, aber mit der richtigen Beratung können wir sicherstellen, dass die Veräußerung rechtlich korrekt ist.

Persönliche Teilauseinandersetzung

Kommt keine abschließende Auseinandersetzung hinsichtlich des Nachlasses durch Einigung zustande, bleibt nur die zwangsweise Liquidierung aller (!) Nachlasswerte - zum Beispiel durch Teilungsversteigerung von Nachlassimmobilien - und die erzwungene Verteilung der Erlöse im Rahmen einer Teilungsklage. 

Gerade diese zwangsweise „Umsetzung“ des Nachlasses verbreitet Angst und Schrecken unter Erblassern und Erbe. Nur wenigen Beteiligten dürfte es Freude bereiten, mitanzusehen, wie das vielleicht ehemalige „Zuhause“ bei einer Teilungsversteigerung unter Wert unter den Hammer kommt. 

Die persönliche Teilauseinandersetzung: Wenn keine Einigung der Erbengemeinschaft zustande kommt

Bei jeder Form der Auseinandersetzung und Aufteilung von Nachlassgegenständen auf die Erben können steuerlich unerwünschte Folgen entstehen, insbesondere bei Immobilien im Nachlass. Lassen Sie dies durch Fachleute vorher abprüfen.

Erbengemeinschaft - Haus - Streit: Mediation bei Erbstreit hilft

Prüfungssiegel Immobilien Mediator
Mediator zur Beilegung von Streitigkeiten bei Erbimmobilien Karl-Heinz Witte

Erbengemeinschaften können spannungsgeladen und anstrengend sein, denn die Erben müssen sich über die Erbengemeinschaft einigen. Besonders bei einem Haus kann dieser Streit schnell eskalieren. 

Es ist wichtig, dass sich die Erben auf einige Grundregeln verständigen. Sehr häufig kommt es aber doch zu Streitigkeiten, die nicht so einfach zu lösen sind. In solchen Fällen kann Mediation hilfreich sein. In einer Mediation schlägt ein Mediator den Erben vor, gemeinsam nach einem Kompromiss zu suchen. 

Der Mediator ist ein neutraler Berater, der sich auf Erbschaftsstreitigkeiten spezialisiert hat. Er kann helfen, Verständigungsprobleme zu lösen und vermittelt zwischen den Erben. Er versucht also, eine Einigung zu erzielen, die allen Beteiligten gerecht wird.

In der Regel kann man durch eine Mediation Kosten sparen, denn ein Gerichtsverfahren ist meistens teurer und dauert länger. Auch die Konfliktstimmung kann durch eine Mediation gebessert werden.

Mediator zur Beilegung von Streitigkeiten bei Erbimmobilien Karl-Heinz Witte

FAZIT:

  • Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, gehen Sie mit allen anderen "Mit"Erben ins Gespräch.
  • Wichtig ist, gemeinsam Lösungen und Entscheidungen zu finden.
  • Wenn das ohne Hilfe nicht klappt, ziehen Sie Fachleute zu Rate. Zögern Sie nicht! Der Zustand der geerbten Immobilie wird nicht besser, wenn viele Monate oder Jahre darüber gestritten wird und solange nichts passiert.

Unter Immobilie geerbt erhalten Sie einen gesamten Überblick zum Thema Erbimmobilie.