Sie sind Eigentümer und möchten eine Immobilie verkaufen oder vermieten?

Seit dem 23.12.2020 wird in Deutschland die Courtage im BGB§656ff. gesetzlich einheitlich geregelt.

Beim Verkauf von WOHN-Immobilien kann entweder allein der Verkäufer die Dienstleisterkosten tragen, dann ist der Makler alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers.

Oder

Jeweils 3,57% vom beurkundeten Verkaufspreis der Immobilie – INKLUSIVE 19% Mehrwertsteuer, zu zahlen jeweils vom Käufer und vom Verkäufer. Verkäufer und Käufer teilen sich die Courtage je zur Hälfte, dafür stehen wir neutral in der Mitte und sorgen so für ein Top-Ergebnis.

Da wir für fair und offen stehen und ein so großer Deal, wie ein Immobilienkauf/Verkauf alle Beteiligten erfreuen soll, stehen wir für die geteilte Variante der Courtage. Nur in Ausnahmefällen, kann auch die einseitige Version hilfreich sein.

Bei uns zahlt der Käufer nach einem erfolgreichen Notartermin zeitnah die Rechnung, ein Verkäufer zahlt die Courtage nach Eingang des vollständigen Kaufpreises auf seinem Konto an uns.

Kosten zu besonderen Leistungen außerhalb des Verkaufsprozesses, wie für spezielle Abnahmen oder Übergaben, für Immobilien – Mediationen, einen Energieausweis u.a.m. erhalten Sie auf Nachfrage die Preisangaben, da diese im Einzelfall kalkuliert werden müssen.

Haus und Wohnung verkaufen in Pinneberg und Hamburg

Gewerbeimmobilien Miete: aktuell trägt in der Regel der Mieter die Courtage in Höhe von 3 Kaltmieten zzgl. MwSt.

Gewerbeimmobilien Kauf: der Käufer trägt die Courtagerechnung in Höhe von 6,25% (inkl. MwSt.) vom beurkundeten Kaufpreis.

Kosten für die Vermietung von Wohnraum: Der Vermieter trägt die Kosten in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer, jedoch mindestens 1.000,00 € zzgl. MwSt./ je Vermietung.

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